UWG Rheine ist von der Notwendigkeit der Ratssitzung am 31.03.2020 überzeugt

Der Rat als oberstes beschlussfassendes Organ der kommunalen Selbstverwaltung hat die Aufgabe, mit seinen Beschlüssen die verfassungsmäßige Absicherung sämtlicher Belange der Gesellschaft, soweit sie in den kommunalen Zuständigkeitsbereich fallen, umzusetzen. Daher haben alle Fraktionen sich darauf verständigt, sich dieser Aufgabe des Rates zu stellen und zwar so, dass es die Sicherheitsvorgaben des RKI und der staatlichen Bestimmungen zum Versammlungsverbot im Blick behält. Das ist angesichts der historisch schwierigen und einmaligen Situation durch die Halbierung des Rates aus unserer Sicht verantwortlich gelungen.
Ein Blick auf die heutige Tagesordnung macht für jeden Beobachter und ebenso für die hier sitzenden gewählten Vertreter unmissverständlich klar, dass bei vielen Punkten der heutigen Tagesordnung ein Aufschub ein Signal des Stillstandes, des Zauderns und der Stagnation wäre. Aus unserer Sicht ist das in einer durch die Corona-Pandemie verunsicherten Gesellschaft ein verheerendes Signal, wenn sich politisch Verantwortliche vor ihrer ureigenen Aufgabe der Entscheidungsfindung (dafür sind wir hier von unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern gewählt worden), wenn wir uns vor dieser Aufgabe drücken würden. Wir bleiben auf dem Posten, auf den uns die Wählerinnen und Wähler für 6 Jahre gestellt haben.