Antrag auf Anpassung der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Rheine (Straßenbaubeitragssatzung) vom 7. November 2016
Die Heranziehung der Bürger*innen zu Straßenbaubeiträgen ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern werden Anlieger nicht mehr zu individuell bemessenen Beiträgen herangezogen. Leider hat sich das Land NRW unter der CDU/FDP-geführten Regierungsmehrheit nicht zu diesem Schritt der Gleichbehandlung aller Bürger*innen in Deutschland entschließen können, was von der UWG Rheine als große Ungerechtigkeit in der Belastung von Bürger*innen im bundesweiten Vergleich empfunden wird. Insbesondere für junge, bauwillige Familien wie auch für ältere Mitbürger*innen führt die Heranziehung nicht selten zu 5-stelligen Straßenausbaubeiträgen und damit zu einer existenziell bedrohlichen finanziellen Notlage.
Der vorgelegte Prüfauftrag dient dem Ziel, alle Möglichkeiten auszuloten, die innerhalb der Kommune umgesetzt werden können, um die oben skizzierte Ungleichbehandlung für den Zeitraum bis zur erwarteten Änderung des KAG in NRW für die Bürger*innen Rheines -beispielgebend für andere Kommunen- weitestgehend abzumildern.
“Auch wenn die gesetzliche Regelung beim Land liegt, können wir als Politik vor Ort nicht die Hände in den Schoß legen und auf Düsseldorf verweisen. Wir müssen alle legalen Möglichkeiten nutzen, um diese enorme Belastung unserer Mitbürger*innen spürbar zu verringern. Deshalb müssen wir die entsprechende Gebührensatzung der Stadt Rheine anpassen, soweit das im Rahmen des KAG (Kommunales-Abgaben-Gesetz) möglich ist”, fasste Fraktionsvorsitzender Rainer Ortel die Beratung des Antrags abschließend zusammen.
Ziel der UWG Rheine ist es, dass noch der alte Rat in seiner letzten Sitzung im Oktober diese Änderung der Gebührensatzung auf den Weg bringt.