UWG Rheine ist von der Notwendigkeit der Ratssitzung am 31.03.2020 überzeugt

Der Rat als oberstes beschlussfassendes Organ der kommunalen Selbstverwaltung hat die Aufgabe, mit seinen Beschlüssen die verfassungsmäßige Absicherung sämtlicher Belange der Gesellschaft, soweit sie in den kommunalen Zuständigkeitsbereich fallen, umzusetzen. Daher haben alle Fraktionen sich darauf verständigt, sich dieser Aufgabe des Rates zu stellen und zwar so, dass es die […]

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